Bevor die Änderungen in Kraft treten können, muss der Gesetzentwurf noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Die erste Lesung im Deutschen Bundestag findet am Donnerstag den 25.05. statt. Die 2./3. Lesung ist für Ende Juni geplant.
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Eine Verabschiedung des sogenannten Heizungsgesetzes ist vor der Sommerpause nahezu ausgeschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium wird unserer Fraktion zuvor 100 offene Fragen beantworten müssen, welche für die Aufnahme eines Gesetzgebungsverfahrens essentiell sind.
Das geplante Gesetz wird im nun kommenden parlamentarischen Verfahren noch bearbeitet werden. Wir werden darauf achten, dass es die Bürger nicht überfordert.
Nicht nur für Klimaschutz brauchen wir dringend Fachkräfte. Die Ampel ist an dem Thema dran.
vielen Dank für Ihre Anfrage. “Sommerpause” bedeutet für den parlamentarischen Betrieb lediglich, dass keine Plenarsitzungen stattfinden. Im Hintergrund wird natürlich weiterhin gearbeitet, wie etwa in den Sommermonaten des vergangenen Jahres die Gas- und Strompreisbremsen bereits entwickelt wurden.
in den Verhandlungen über die Novellierung des GEG haben sich die Ampelfraktionen auf ein umfassendes Förderkonzept verständigt.