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Die Mehrstaatigkeit soll dabei so geregelt werden, dass alle bisherigen Beschränkungen wegfallen. Es werden deshalb auch keine Nachweise über die Niederlegung (oder über den Nicht-Besitz) ausländischer Staatsangehörigkeiten mehr notwendig sein.
Bei Untätigkeit von Behörden besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage bei den Verwaltungsgerichten einzureichen.
Bei der Rücknahme des Antrags können zwischen 25€ und 255€ Gebühren erhoben werden.
Eine Identitätsklärung wird auch nach der Reform weiterhin notwendig sein. Diese erfolgt im Normalfall über einen gültigen Reisepass des Herkunftslandes.
in Deutschland besteht Ausweispflicht.