
Laut Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird der entsprechende Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr dem Bundestag zugeleitet.
Laut Auskunft des Bundesministeriums des Innern (BMI) wird der entsprechende Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr dem Bundestag zugeleitet.
In dieser Periode wurde ein neues Verfahren begonnen, die entsprechenden Entwürfe stehen auf der Homepage des BMI.
Das Abstandsgebot zwingt den Gesetzgeber zwar nicht, einen einmal festgelegten Abstand zwischen den Besoldungsgruppen absolut oder relativ beizubehalten, sie dürfen allerdings nicht infolge von Einzelmaßnahmen – etwa die zeitversetzte und/oder gestufte Inkraftsetzung von Besoldungserhöhungen für Angehörige bestimmter Besoldungsgruppen – nach und nach eingeebnet werden.
Der Beschluss zur Anpassung erfolgte im Dezember 2019.
Dieses Gespräch verlief meines Erachtens trotz der vorgetragenen Kritik in einer konstruktiven Atmosphäre. Nun werden noch einige kleinere Anpassungen bis zum Kabinettbeschluss geprüft.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.