Wie passen das besondere Dienst- und Treuverhältnis mit einer verfassungswidrigen Besoldung zusammen?
Seit über fünf Jahren gibt es die BVerfGE 2 bvl 4/18. Die dort aufgestellten Maßstäbe machen deutlich, dass Beamte bis zur Besoldungsgruppe A12 Stufe 2 unmittelbar betroffen sind vom zu geringen Abstand von Besoldung zur sozialen Grundsicherung.
Wie passt dieser Missstand zu dem o.g. Treuverhältnis?
Weiterhin wird ein Beamter so alimentiert, dass er seine amtsangemessen Bedürfnisse aktuell befriedigen können soll. Hinkt die Besoldung diesem Anspruch seit Jahren (bei mir seit 2017 mitgeteilt) hinterher, ist ein amtsangemessenes Leben nicht möglich. Auch erscheint es schwierig ein amtsangemessenes Leben nachzuholen, vor allem wenn Anteile den Kinderzuschlag betreffen. Eine Nachzahlung in zehn Jahren für die Kinder bringt denen nichts und wiederspricht dem Alimentationsprinzip. Können Beamte also irgendwann auf eine Beachtung der Rechtssprechung des BVerfG hoffen, indem der Dienstherr zur Verfassungsmäßigkeit zurückkehrt?