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Gleichwohl werden Einbürgerungsverfahren in der föderalen Ordnung von Ländern und Kommunen umgesetzt. Der Bund kann hier nicht in die Personalhoheit der Länder und Gemeinden eingreifen oder diesen im Detail vorschreiben, wie sie ihre Verwaltung zu organisieren haben.
Gerade in heterogenen Klassen kann zusätzliche pädagogische Unterstützung dazu beitragen, besser auf unterschiedliche Lernbedarfe einzugehen.
Ich kannte diese Kampagne bislang nicht, unterstütze aber das Anliegen.
Der Familiennachzug ist grundsätzlich weiterhin gesetzlich möglich. Lediglich der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wurde per Gesetz für zwei Jahre ausgesetzt.