Kann die Krankenversicherung für Beamte durch Änderung der GOÄ in die Gesundheitsreform eingebunden werden?
Sehr geehrter Herr Linnemann,
lt. GOÄ dürfen Honorare für Behandlungen von Beamten höher abgerechnet werden als für gesetzlich Versicherte.
Wird in Erwägung gezogen, hier eine Anpassung vorzunehmen um weitere Einsparungen zu generieren bzw. die Einsparung zur Finanzierung der GKV zu verwenden.

Antwort ausstehend von Carsten Linnemann CDU
