Frage von Sascha M. • 30.05.2020

Antwort von Sabine Verheyen CDU • 02.06.2020
Sehr geehrter Herr Möller,
Sehr geehrter Herr Möller,
(...) Ziel des Gesetzes, auf welches Sie in ihrem Anliegen hindeuten, ist in erster Linie der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung des einzelnen. (...)
(...) Niemandem darf künftig mehr, wie Sie schreiben, eine solche „Therapie“ nahegelegt werden. (...)
weder bei nicht heterosexuellen Formen der Sexualität noch bei der Trans- oder Intersexualität als solcher handelt es sich um eine Krankheit.
(...) Erstens könne von einer Therapie streng genommen schon deshalb keine Rede sein, weil Homosexualität keine Störung oder Krankheit sei und damit auch keine Indikation für eine Therapie vorliege. (...)
(...) stellt die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung des Menschen in den Vordergrund (...)