Antwort 17.10.2025 von Andrea Lindholz CSU
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens
Herr Gregosz teilt Ihre Einschätzung, dass der Wählerwillen selbstverständlich Berücksichtigung finden muss. Nach seinem Kenntnisstand sind weder die Bundeswahlleitung noch die jeweiligen Landeswahlleitungen davon überzeugt, dass es zu umfangreichen Verfälschungen bei der Bundestagswahl 2025 gekommen ist.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.
Wichtig ist, dass die Prüfung gründlich und zügig erfolgt – damit das Vertrauen in die demokratischen Prozesse und Wahlergebnisse gewahrt bleibt.