Als Landtagsabgeordnete habe ich bei Neuauszählungen auf Bundesebene allerdings weder eine Zuständigkeit noch ein Stimmrecht. Das liegt allein beim Bundestag, dem Wahlprüfungsausschuss und dem Bundeswahlleiter.
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Antwort 13.10.2025 von Kirsikka Lansmann SPD
Antwort 17.12.2025 von Lina Seitzl SPD
Der Wahlprüfungsausschuss prüfte den Antrag auf Neuauszählung. Mangels belegbarer, mandatsrelevanter Fehler wurde er abgelehnt. Der Rechtsweg bleibt offen.
Antwort ausstehend von Andreas Jung CDU

Antwort 28.10.2025 von Nora Seitz CDU
Der Wahlprüfungsausschuss prüft derzeit die eingegangenen Einsprüche und da dieser Prozess komplex ist, kann er längere Zeit in Anspruch nehmen
Antwort 26.11.2025 von Katja Strauss-Köster CDU
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt
Antwort 17.10.2025 von Andrea Lindholz CSU
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens