Antwort 26.11.2025 von Katja Strauss-Köster CDU
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung der Bundestagswahl trifft nicht eine einzelne Abgeordnete, sondern der Wahlprüfungsausschuss, der dem Plenum einen Beschlussvorschlag vorlegt
Die Entscheidung über eine mögliche Neuauszählung fällt im Rahmen des gesetzlich geregelten Wahlprüfungsverfahrens
Herr Gregosz teilt Ihre Einschätzung, dass der Wählerwillen selbstverständlich Berücksichtigung finden muss. Nach seinem Kenntnisstand sind weder die Bundeswahlleitung noch die jeweiligen Landeswahlleitungen davon überzeugt, dass es zu umfangreichen Verfälschungen bei der Bundestagswahl 2025 gekommen ist.
Der auf eine Neuauszählung gerichtete Einspruch des BSW wird vom Wahlprüfungsausschuss priorisiert behandelt.