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Frage von Michaela L. • 19.02.2023
Entlastung bei Umstellung auf E-Auto und Wärmepumpe 2022
Dagmar Schmidt, MdB (2017)
Antwort 06.03.2023 von Dagmar Schmidt SPD

Auch wenn Sie wegen des E-Autos und der Wärmepumpe wohl nicht von der Steuersenkung auf die Kraftstoffe und die Gaspreisbremse profitieren werden, so profitieren Sie von den weiteren Entlastungsmaßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat:

Portrait von Jonathan Grunwald
Antwort 28.02.2023 von Jonathan Grunwald CDU

Die Beantragung ist leider noch nicht möglich, wird aber zeitnah über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung erfolgen.

Portrait von Jamila Anna Schäfer
Antwort 05.04.2023 von Jamila Anna Schäfer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.

Portrait von Marcus Bühl
Antwort 18.02.2023 von Marcus Bühl AfD

Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.

Peggy Schierenbeck stehend mit verschränkten Armen und freundlich lächelnd in die Kamera blickend
Antwort 22.02.2023 von Peggy Schierenbeck SPD

Für die Entlastung der Verbraucher:innen haben wir im letzten Jahr die Strompreisbremse sowie die Gas-und Wärmepreisbremse für 2023 beschlossen.

Portrait von Marco Buschmann
Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP

Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.