Das Gebäudeenergiegesetz ist erheblich besser als sein Ruf. Vorhandene Heizungen kann man bis 2045 reparieren lassen, natürlich kennt das Gesetz umfassende Härtefälle:
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Antwort 03.05.2023 von Christina-Johanne Schröder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Antwort ausstehend von Benedikt Falszewski SPD
Antwort 24.04.2023 von Valentin Lippmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen.
Antwort ausstehend von Martin Runge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 07.03.2023 von Benjamin Miskowitsch CSU
Für die Umsetzung des Härtefallfonds im Freistaat Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zuständig. Hier werden derzeit mit Hochdruck konkrete Umsetzungsschritte erarbeitet, um dann, wenn die Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund geschlossen worden ist, schnellstmöglich in die Antragsbearbeitung gehen zu können.
Antwort 12.07.2023 von Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wie das BMWK Ende März verkündete, können Verbraucher*innen ihre Kosten zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mit bis zu 80% erstatten lassen.