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Auch wenn Sie wegen des E-Autos und der Wärmepumpe wohl nicht von der Steuersenkung auf die Kraftstoffe und die Gaspreisbremse profitieren werden, so profitieren Sie von den weiteren Entlastungsmaßnahmen, die die Bundesregierung ergriffen hat:
Die Beantragung ist leider noch nicht möglich, wird aber zeitnah über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung erfolgen.
Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Für die Entlastung der Verbraucher:innen haben wir im letzten Jahr die Strompreisbremse sowie die Gas-und Wärmepreisbremse für 2023 beschlossen.
Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.