
Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.
Mit der Gas- und Strompreisbremse haben wir Maßnahmen geschaffen, die möglichst vielen Bürger*innen zu Gute kommen und für schnelle Entlastung sorgen.
Leider gibt es derzeit keine Klagemöglichkeit, da die Zuschüsse noch nicht gesetzlich geregelt sind.
Für die Entlastung der Verbraucher:innen haben wir im letzten Jahr die Strompreisbremse sowie die Gas-und Wärmepreisbremse für 2023 beschlossen.
Nach der neuen Rechtslage bedürfen bauliche Veränderungen aller Art nun lediglich der Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer.
Die Bundesregierung hat Veränderungen für die Energiepreisbremse auf den Weg gebracht. Verbraucher mit Nachtspeicher-Heizungen werden seit April 2023 ebenfalls entlastet.
Für eine solch detaillierte Frage ist das Format Abgeordnetenwatch nicht die richtige Plattform. Eine solche Frage muss im weiteren Verfahren beleuchtet werden.