Antwort 16.02.2024 von Lea Heidbreder BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Zu den Heizkostenhilfe für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Pellets heizen, finden Sie Informationen auf der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Zu den Heizkostenhilfe für Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Pellets heizen, finden Sie Informationen auf der Seite der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Deine Frage kann ich dir leider nicht beantworten, da es sich um ein Bundesthema handelt.
Das Gebäudeenergiegesetz ist erheblich besser als sein Ruf. Vorhandene Heizungen kann man bis 2045 reparieren lassen, natürlich kennt das Gesetz umfassende Härtefälle:

In der Tat wurden die sogenannten Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger (u.a. für Heizöl) bereits im letzten Jahr beschlossen.