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  Im Gegenteil werden wir bei den zukünftigen Maßnahmen einen noch stärkeren Fokus auf das Soziale legen und Entlastungen so staffeln, dass die Hilfe bei denjenigen ankommt die sie dringend brauchen.
Die Festlegung von Löhnen und Gehältern sowie weiteren Arbeitsbedingungen obliegt in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie den Arbeitgebern
die Rentenerhöhungen sind an die Lohnsteigerungen gekoppelt, diese wiederum werden zwischen den Tarifparteien vereinbart.
Wenn Sie zum 1. September wieder in einem Beschäftigungsverhältnis stehen würden, erfolgt die Auszahlung der 300 € Energiepauschale für Beschäftigte zum Stichtag zum 1. September mit der darauffolgenden Gehaltsauszahlung automatisch.