Frage von Eleonora F. • 18.08.2025
Antwort von Julia Klöckner CDU • 18.08.2025
Die Bundesrepublik Deutschland steht unverändert fest an der Seite der Ukraine.
Die Bundesrepublik Deutschland steht unverändert fest an der Seite der Ukraine.
Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.