Antwort 24.09.2021 von Dennis Rohde SPD
Wenn wir krank werden, ist es unverzichtbar, dass gute und wirksame Medikamente zur Verfügung stehen. Für viele homöopathische Mittel gibt es jedoch keine empirisch nachgewiesene Wirksamkeit.
Wenn wir krank werden, ist es unverzichtbar, dass gute und wirksame Medikamente zur Verfügung stehen. Für viele homöopathische Mittel gibt es jedoch keine empirisch nachgewiesene Wirksamkeit.
Die Behandlung durch homöopathische Arzneimittel könnte in einer freiwilligen Zusatzversicherung zu einem Basistarif einer Bürgerversicherung verankert werden.
Leistungen, die medizinisch sinnvoll und gerechtfertigt sind und deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen sind, müssen von der Solidargemeinschaft übernommen werden. Solche, die nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirken, fallen nicht darunter.


Die Einschränkungen, die sich aus § 50 Abs. 2 des TAMG für homöopathisch tätige Tierheilpraktiker*innen ergeben, sind in der Tat erheblich.