Antwort 16.11.2022 von Nico Weinmann FDP
Die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren ergibt sich für Gemeinden aus dem Landes-Kommunalabgabengesetz.
Die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren ergibt sich für Gemeinden aus dem Landes-Kommunalabgabengesetz.
Im August 2022 hat das Bundesministerium der Justiz den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren veröffentlicht
Das Wahlprüfverfahren hat sich grundsätzlich über die Wahlperioden bewährt.