Antwort 05.09.2024 von Rolf Mützenich SPD
Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes gehen ihrem gesetzlichen Auftrag im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sorgfältig nach.
Der Gesetzentwurf sieht vor, in § 146 des Gerichtsverfassungsgesetzes die engen rechtlichen Grenzen des Weisungsrechts ausdrücklich klarzustellen.
Grundsätzlich kann man Strafanzeige gegen Minister stellen, dies fragen wir regelmäßig in Anfragen an die Bundesregierung ab.