Frage von Ozan C. •

Werden Sie einen Antrag auf Einführung des integrierten Master of Laws (LL.M.) im Landtag einreichen?

Sehr geehrte Frau Dahlke,

ich bin Gründer von JURIST IN TIME, Initiator der Petition für die integrierten Bachelor und Master of Laws (openpetition.de/!llb) und Mitglied von iur.reform.

Die Gesetzesinitiative für die Einführung des integrierten Bachelor of Laws sieht vor, dass die Schwerpunktbereiche Teil des Bachelors werden.

Allerdings wird der LL.B. dadurch vom Leistungsumfang her zu umfangreich. Zudem fallen Frauen öfter durch das Staatsxamen als Männer.

Deshalb fordern die Unterzeichnenden des Hamburger Protokolls und der obigen Petition und die iur.reform-Initiative die Einführung des integrierten LLM's der die Schwerpunktbereiche umfasst.

Unabhängig davon sollten aber auch Schwerpunktbereiche, die nicht in Hessen angeboten werden anerkannt werden.

iur.reform können Sie gerne als Sachverständige einladen. Wir beraten regelmäßig diverse Landtage.

Bezüglich der rückwirkenden Verleihung des LL.B.'s gibt es dahingehend Kritik, dass die Rückwirkung zu kurz bemessen ist.

Danke!

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr C.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum integrierten Bachelor im Studium der Rechtswissenschaften. Wie Sie bestimmt wissen, hat der Hessische Landtag bereits am 26. März ein Gesetz über die Einführung des integrierten Bachelors im Studium der Rechtswissenschaft beschlossen (vgl. Plenarprotokoll 21/36, Seite 2547). Es ist seit 1. April 2025 in Kraft ((GVBl. 2025 Nr. 23). Hierzu hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im Juni 2024 einen Antrag in das Plenum mit der Aufforderung an die Landesregierung eingebracht, die gesetzlichen Voraussetzungen für das Bachelorstudium zu schaffen (vgl. Anlage). In der Folge hatte die Hessische Landesregierung Kontakt mit allen juristischen Fachbereichen in Hessen aufgenommen mit dem Ziel, unter Beachtung der grundgesetzlich gewährleisteten Hochschulautonomie eine allseits konsentierte Lösung des Problems zu erreichen. Diese Gespräche, über die der Hessische Justizminister den Rechtspolitischen Ausschuss auf dem laufenden hielt, mündeten schließlich in eine förmliche mündliche Anhörung im Hessischen Landtag, in welcher sowohl die Dekane bzw. Studiendekane der betroffenen juristischen Fachbereiche als auch die Vertreter der Fachschaften zu dem von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (Drs. 21/1312 vom 12.11.2024) ausführlich Stellung genommen haben. Es handelte sich um einen der seltenen Fälle, in denen zwischen Regierungsfraktionen einerseits und Oppositionsfraktionen – die Ausnahme war auch hier die AfD – weitgehender Konsens nicht nur über die Notwendigkeit der Reform, sondern auch über deren Ausgestaltung herrschte. Lediglich bei der Rückwirkung der Neuregelung hätten wir als GRÜNE, ganz in Ihrem Sinn, uns zugunsten eines Teils der Studierenden einen früheren Stichtag gewünscht. Weil hier allerdings die Vertreter der juristischen Fachbereiche nachvollziehbar dargelegt haben, dass zwischen Beendigung des Studiums und der Verleihung des Bachelor-Grades ein gewisser zeitlicher Zusammenhang bestehen sollte, haben wir unsere Bedenken zurückgestellt und dem Gesetzentwurf insgesamt zugestimmt. Dass Stichtagsregelungen, ganz gleich wie der Gesetzgeber sie ausgestaltet, für den Teil der Normadressaten, die von einer Begünstigung gerade nicht mehr erfasst werden, eine Härte darstellt, ist ein bekanntes Phänomen. Es ist andererseits aber auch so, dass plausibel begründete Stichtagsregelungen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. Wir bitten deshalb um Verständnis, unter diesen Umständen nicht beabsichtigen, das Thema erneut aufzugreifen, sondern uns vielmehr – wie hoffentlich Sie auch – vor allem über das Erreichte freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Dahlke

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN