Antwort 10.02.2025 von Frank Ullrich SPD
Abgestimmt wurde über die Anträge am 30.01.2025 nicht.
Abgestimmt wurde über die Anträge am 30.01.2025 nicht.
Diese Frage wurde bereits beantwortet.
Ich glaube, dass ein Verbotsverfahren eher schadet als es nutzt.
Die Situation ist ernst, und wir dürfen jetzt nicht zögern. Ich setze mich dafür ein, dass der Antrag zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der AfD zeitnah und erfolgreich abgestimmt wird. Auch wenn politische Auseinandersetzungen mit der AfD weiterhin notwendig sind, muss die juristische Prüfung parallel dazu stattfinden.
Ich habe dem Antrag nicht zugestimmt, da nach meinem Dafürhalten die juristischen Voraussetzungen für eine entsprechende Durchsetzung noch nicht erfüllt sind.