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Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Für die Zukunft gibt es hier aber eine wichtige Änderung: die bisherige Ausbildungsduldung kann in Zukunft als Aufenthaltstitel ausgestaltet sein, sodass geduldeten Menschen, die in Deutschland über eine Ausbildung und eine anschließende Beschäftigung Fuß fassen, in Zukunft auch der Weg zur Einbürgerung erleichtert ist. 

Frage von Ahmadi J. • 01.04.2024
Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Falls Sie vorab einmal abklären möchten, ob in Ihrem Fall eine Einbürgerung nach 3 Jahren möglich sein kann, empfehlen ich Ihnen ein Beratungsgespräch bei Ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde oder eine Beratung durch eine sogenannten Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) in Anspruch zu nehmen

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Nach der neuen Rechtslage entschieden werden auch Fälle, die vor dem 27.06. eingehen, aber erst nach dem 27.06. bearbeitet werden. Ob angesichts der Arbeitsauslastung ihrer lokalen Einbürgerungsbehörde die "Gefahr" besteht, dass ihr Antrag bereits in den nächsten 3 Monaten bearbeitet wird und noch nach der alten Rechtslage entschieden wird, kann ich nicht einschätzen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen empfehlen, bei den politisch Verantwortlichen in Ihrem Landkreis nachzufragen, welche konkreten Schritte für eine gute Umsetzung der Reform und beim Abbau des Bearbeitungsrückstaus unternommen werde

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 10.04.2024

Ich würde Ihrer Frau daher empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine sogenannte Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) beraten zu lassen.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 02.07.2024

Ich nehme an, dass sie die sogenannte vorübergehende Hinnahme der Mehrstaatigkeit ansprechen, die es unter der alten Rechtslage gab.

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