Es ist schlicht nicht notwendig, sondern schädlich.
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Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit.
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz wurde vergangenen Freitag, 19.01.2024 im Bundestag verabschiedet. Damit das Gesetz in Kraft treten kann, muss der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch zustimmen. Diese Zustimmung steht noch aus.
Die Staatsangehörigkeitsreform wird geplant zu Mai 2024 in Kraft treten.
Statt Hürden zu bauen, werden Anreize geschaffen: Die Reform beinhaltet kürzere Einbürgerungsfristen, das Geburtsortsprinzip für Kinder, Schutzmaßnahmen für Staatenlose und die Anerkennung von Mehrstaatigkeit.
Die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag ist noch für Januar geplant.