Frage von Insa S. • 31.07.2022

Antwort ausstehend von Helge Braun CDU
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
Ich bin mir sicher, dass bei höherer Impfbereitschaft auch die Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen schneller hätte erfolgen können.
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