Leider kann ich Ihnen bei diesem Thema nicht weiterhelfen. Ich möchte Sie höflich bitten, sich an meine Kolleginnen und Kollegen des Gesundheitsausschusses zu wenden, die sich bei diesem Thema im Detail auskennen und Ihnen sicher weiterhelfen können.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 01.08.2022 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Antwort 02.08.2022 von Rolf Mützenich SPD
die Gesetze sind eindeutig, die entsprechende Strafverfolgung obliegt aber nicht der Politik. Sollten Sie Anlass sehen, etwas zur Anzeige bringen zu müssen, kann ich Sie nur bitten, sich an die zuständigen Behörden zu wenden.
Antwort 29.09.2022 von Bärbel Bas SPD
Weltweit gibt es inzwischen Erfahrungen mit einer sehr hohen Anzahl von Impfungen in sehr unterschiedlichen Gesundheitssystemen, so dass nicht davon auszugehen ist, dass möglicherweise bislang unbekannte Risiken der Impfung unentdeckt geblieben wären.
Antwort ausstehend von Helge Braun CDU
Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Antwort 01.08.2022 von Ricarda Lang BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.