Antwort 14.11.2022 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.
Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.

Wir im SSW wollen für einen sicheren und diskriminierungsfreien Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sorgen und ein Beratungsangebot, dass für alle freiwillig und unkompliziert erreichbar ist.