
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.
Bei der Beihilfe handelt es sich um ein rechtlich eigenständiges beamtenrechtliches Sicherungssystem im Krankheitsfall.
Um die finanzielle Belastung zu verringern, wurde bisher im Koalitionsvertrag lediglich eine Verbesserung für neue Beamte vereinbart.
Die CDU steht klar hinter dem Berufsbeamtentum mit seinen drei Säulen aus Alimentation, Beihilfe und Versorgung.
Das Thema liegt außerhalb meines persönlichen Expertisengebiets.
Dennoch ist die von Ihnen angesprochene Ungleichbehandlung bekannt und für uns Sozialdemokraten auch nicht zeitgemäß.
Möglicherweise erhalten Sie auch von Ihrer Krankenkasse Aufklärung, ich würde Ihnen daher empfehlen sich mit diesem Sachverhalt an Ihre Krankenversicherung zu wenden und die genauen Hintergründe zu erfragen.