Frage von Jörg M. • 31.07.2015

Antwort ausstehend von Heinz Riesenhuber CDU
(...) wir verweisen auf die bereits gegebenen Antworten. (...)
Sehr geehrter Herr Junker,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
(...) nur auf richterlichen Beschluss hin dürfen Ermittlungsbehörden die Daten abrufen und es gibt keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Im Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist der von Minister Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. Der Abruf von Daten wird nur für schwerste Straftaten möglich sein. (...)