(...) Ich kann zwar verstehen, dass sich Außenstehende Gedanken über dieses Thema machen, doch bei genauerer Betrachtung des Themas stellt sich die Frage nach einem Rücktritt von Anna Gallina nicht. (...)
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(...) Eine Rücktrittsforderung intendiert bereits eine Schuldzusprechung, die wir entschieden zurückweisen müssen (...)
(...) Eine Rücktrittsforderung intendiert bereits eine Schuldzusprechung, die wir entschieden zurückweisen müssen. (...)
(...) Eine Rücktrittsforderung impliziert eine Schuldzuweisung, die wir entschieden zurückweisen müssen. Frau Gallina hat sich für Irritationen entschuldigt, die durch den erstellten Zusammenhang zwischen ihrer humanitären Flüchtlingshilfe im Mittelmeer und einem Abendessen entstanden sind. (...)
(...) Eine Rücktrittsforderung intendiert bereits eine Schuldzusprechung, die wir entschieden zurückweisen müssen (...)
Nein, sie sollte nicht zurücktreten. Wir freuen uns über die erfolgreiche Arbeit von Anna Gallina als Justizsenatorin in den vergangenen Jahren.