Antwort 17.08.2021 von Ulli Nissen SPD
Das ist das übliche Verfahren und stellt Transparenz her.
Das ist das übliche Verfahren und stellt Transparenz her.
In der „COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ sind Antikörpernachweise " bewusst nicht als Nachweis für "genesene Personen" berücksichtigt.
Ich stimme Ihnen voll und ganz zu: Eine Doppelbesteuerung darf es nicht geben.
Ich setze mich für die vollständige Abschaffung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Krankenversicherung ein.