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Klar ist aber auch, dass Entlastungsmaßnahmen für „Hausfrauen“ nicht explizit sinnvoll sind. Wenn diese allein stehend sind und keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, so dürften sie ohnehin von Transferleistungen abhängig sein.
Mit einem 200 Mrd. € starken Wirtschaftsstabilisierungsfonds wird Unternehmen geholfen und über die Strom- und Gaspreisbremse entlastet.
Erfreulicherweise wurde der von Ihnen zurecht genannte Personenkreis im 3. Entlastungspaket doch noch berücksichtigt
Analog zur Pauschale für Erwerbstätige werden zum 1. Dezember 2022 einmalig 300 Euro einkommensteuerpflichtig über die Rentenversicherung ausgezahlt