Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos ausgerichtet ist. Es erscheint weder logisch noch gerecht, für zwei Fahrzeugtypen mit völlig unterschiedlichen Anschaffungs- und Betriebskosten den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 04.04.2024 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 11.08.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der bisher verwendete Pauschalwert von 2000 kWh ist bei Kleinstfahrzeugen jedoch eine mehrfache Überschätzung ihres Stromverbrauchs und mindert so die Notwendigkeit, andere nachhaltige Energieträger zur Quotenerfüllung einzusetzen, was wiederum zu weniger CO2-Minderung im Verkehr führt.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 15.08.2023 von Marco Buschmann FDP
Die Bundesregierung überprüft laufend die Ausgestaltung von Fördermaßnahmen auf größtmögliche Wirksamkeit.
Antwort 09.10.2023 von Sandra Boser BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bisher bekamen Elektroautos die THG-Prämie für das laufende Abrechnungsjahr bei einer Anmeldefrist bis zum 28. Februar des Folgejahres.
Antwort 22.11.2023 von Konstantin von Notz BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Um sicher, sauber und bezahlbar mobil zu sein, setzen wir Grüne auf klimafreundliche Mobilität mit modernen Bussen und Bahnen sowie auf sichere Rad- und Fußwege.