Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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MdEP Manuela Ripa (ÖDP)
Antwort von Manuela Ripa
ÖDP
• 27.01.2023

Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a.

Portrait von Katrin Göring-Eckardt
Antwort von Katrin Göring-Eckardt
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 14.11.2022

Die Ampelkoalition hat das sog. „Werbeverbot“ für den Schwangerschaftsabbruch in §219a des Strafgesetzbuches abgeschafft.

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