Antwort 22.04.2024 von Manuela Ripa ÖDP
Die bedeutet, dass es für die ÖDP kein "Recht auf Abtreibung" gibt, aber ein Recht auf Leben sowie auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Die bedeutet, dass es für die ÖDP kein "Recht auf Abtreibung" gibt, aber ein Recht auf Leben sowie auf körperliche und psychische Unversehrtheit.
Erst kürzlich hat eine Kommission die Möglichkeit einer Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des StG geprüft und ihre Ergebnisse dazu veröffentlicht
Meiner Meinung nach sollte eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vollzogen werden dürfen (die es sicherlich gibt) und nicht zum leichtfertigen medizinischen Standard werden
Ich lehne das Gendern ab.
Im Endeffekt ist es aber die Entscheidung der Frau, ob ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Pflichtberatung vorgenommen wird. Die ÖDP ist für die Beibehaltung der Regelungen zur Straflosigkeit des § 218a.