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  Es ist nicht ungewöhnlich, dass es in einer großen Partei wie der SPD zu einem Thema unterschiedliche Meinungen gibt. Die Pressemeldungen nehme ich zur Kenntnis, teile die Auffassung aber nicht. Ich bin sehr froh darüber, dass es nun – nach zugegeben langer Zeit – einen Entwurf der Bundesregierung gibt, der nun bald im Kabinett beschlossen werden soll. Danach folgt das parlamentarische Verfahren, das hoffentlich zügig zum Abschluss gebracht wird.
In der Praxis gibt es leider Fälle, in denen trotz des Zustimmungserfordernisses durch die BA Staatsangehörige aus Drittstaaten in faktisch ausbeuterische Beschäftigungsverhältnisse teilweise unter Zahlung hoher Vermittlungsgebühren geraten.
Einige Zahlen des Referentenentwurfes werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich noch aktualisiert. Vor diesem Hintergrund wird auch der vorgeschriebene Mindestabstand gewährleistet werden.
Die genannten Rechnungen und die Ihnen zugrundeliegenden Beträge werden im weiteren Verfahren nochmal geprüft und ggf. angepasst.
Der Sachstand zur Prüfung lautet, dass im weiteren Verfahren noch einige Zahlen im Gesetzentwurf aktualisiert werden sollen. Dies wird en bloc geschehen, wenn alle neuen Zahlen vorliegen.
Ein Rentenbeginn nach 45 Arbeitsjahren und unabhängig vom Lebensalter, wie Sie ihn vorschlagen, könnte bei einem frühen Eintritt ins Arbeitsleben und durchgängiger Beschäftigung einen Rentenbeginn bereits mit Anfang 60 ermöglichen. Dieser deutlich frühere Rentenbezug als nach geltendem Recht würde zu erheblichen finanziellen Belastungen für die übrigen Mitglieder der Solidargemeinschaft führen, weshalb ich ihn nicht in Aussicht stellen kann.