Antwort 31.01.2025 von Maria Klein-Schmeink BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Kommission wird von GKV-SV, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft eingerichtet. Die Zusammensetzung ist in §137n Abs. 2 SGB V beschrieben.
Die Kommission wird von GKV-SV, PKV-Verband und Deutscher Krankenhausgesellschaft eingerichtet. Die Zusammensetzung ist in §137n Abs. 2 SGB V beschrieben.
Gerechte Steuerpolitik bedeutet weniger Belastung für Leistungsträger
Besser wären Anreize für das Handwerk und die Ausbildung dort.