
Damit gewährleisten wir ein reformiertes Wahlrecht mit einer Begrenzung der Anzahl an Abgeordneten ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl zu gefährden.
Damit gewährleisten wir ein reformiertes Wahlrecht mit einer Begrenzung der Anzahl an Abgeordneten ohne das bewährte System der personalisierten Verhältniswahl zu gefährden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle aber auch offen sagen, dass mir die Entscheidung für eine Wahlkreisreduzierung nicht leicht gefallen ist, da die direkt gewählten Mitglieder fest vor Ort verankert sind und größere Wahlkreise den Austausch vor Ort erschweren.
(...) Ein immer größer werdendes Parlament ist nicht gewinnbringend und kostet darüber hinaus zu viel Geld (...)
(...) soll die Vergrößerung des Bundestags begrenzt werden (...)
(...) Zur Bundestagswahl 2025 wird die Anzahl der Wahlkreise wird von derzeit 299 auf 280 reduziert, Überhangmandate werden künftig teilweise mit Listenmandaten in anderen Ländern verrechnet. Bis zu drei Überhangmandate werden ausgleichslos bleiben. (...)
(...) Das kürzlich von der Koalition beschlossene Lobbyregister, in dem sich Interessensvertreter eintragen und über Ihre Finanzierungsquellen sowie Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung Auskunft geben müssen, ist zwar ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dieser geht uns jedoch nicht weit genug. (...)