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In den kommenden Jahren wird Deutschland vollumfänglich über EU-Fördermittel in Höhe von 5,3 Milliarden Euro verfügen können. Denn entscheidend ist nicht die Einreichfrist, sondern die erfolgreiche Umsetzung von sozial ausgerichteten Förderprogrammen ab dem Jahr 2026.
Wir möchten Ihnen versichern, dass die Mittel des Sondervermögens ausschließlich für die im Grundgesetz festgelegten Zwecke – insbesondere für Infrastrukturmaßnahmen und die Förderung von Klimaneutralität – verwendet werden
Da deren Inhalt sehr stark auf die Arbeit von Carsten Schneider als Bundesminister für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit abzielt, möchte ich Sie herzlich bitten, die Frage direkt an das Ministerium zu wenden.