Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.
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Unser Rentensystem muss insgesamt solidarischer werden. Jede und Jeder, die ihr Leben lang gearbeitet haben, müssen von ihrer Rente leben können.
Ein zentraler und grundlegender Gedanke hinter der Höhe der sogenannten Diäten und Altersentschädigungen ist der, der politischen Unabhängigkeit von Abgeordneten. Demnach sollten Abgeordnete so abgesichert sein, dass Anreize das Mandat oder die politische Einflussmöglichkeit zum eigenen finanziellen Vorteil abgemildert werden.
Christian Lindner hat sich auf Abgeordnetenwatch an anderer Stelle zu dem Thema geäußert.
Problematisch sind aus meiner Sicht nicht die Diäten, sondern die Nebeneinkünfte von ParlamentarierInnen.
Deshalb unterstütze ich den Vorstoß meiner Partei, dass ausnahmslos ALLE in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollen.