Antwort 25.07.2023 von Gregor Gysi Die Linke
Ich kritisiere wie Sie, dass Rentnerinnen und Rentner diesen Ausgleich nicht erhalten.
Ich kritisiere wie Sie, dass Rentnerinnen und Rentner diesen Ausgleich nicht erhalten.
Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann
Die 3.000 Euro Inflationsausgleichprämie werden, sofern sie ausbezahlt werden, ausschließlich von den Arbeitgeber:innen bezahlt.
Direkte Kommunikation bevorzugt
Wir sorgen mit dem Rentenpaket II dafür, dass sich Menschen dauerhaft auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen können
Renten sind aufgrund der nachgelagerten Besteuerung grundsätzlich einkommensteuer- bzw. lohnsteuerpflichtig.