Antwort 14.07.2023 von Maria Noichl SPD
Das Naturwiederherstellungsgesetz lebt!
Das Naturwiederherstellungsgesetz lebt!
Die Abstimmung über das neue EU- Gesetz zur Wiederherstellung der Natur betrifft jedoch ausschließlich die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und nicht die Bundestagsabgeordneten.
Gemeinsam haben wir mit dem Rat einen tragbaren Kompromiss gefunden, der die Trendwende bei der Biodiversität in der EU einleiten kann.
ja, ich setze mich sehr intensiv für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ein.