Weitere Fragen an Sandra Carstensen

Ich habe letzte Woche für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und für den Entschließungsantrag gestimmt. Mit dem Gesetz sollen alle Leistungsbereiche in die einnahmeorientierte Ausgabenpolitik einbezogen werden. Dies gilt auch für die psychotherapeutische Versorgung. Die Vergütung wird künftig – wie bereits früher – wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) überführt.

Einzelfälle oder konkrete Organisationen kann und möchte ich an dieser Stelle nicht bewerten.

Die aktuellen Gesetzgebungsvorhaben werden derzeit im Bundestag und in den zuständigen Ausschüssen beraten. Dabei bringen wir uns aktiv ein, besonders mit Blick auf die Stärkung des Gewaltschutzes, die Schließung von Strafbarkeitslücken im digitalen Raum und die Verbesserung des Opferschutzes.

Grundsätzlich gibt es für mich allerdings keinen Anlass, an der Rechtmäßigkeit der Wahl und ihrer Überprüfungsmechanismen zu zweifeln.
