
Mit dem Sprachnachweis sind aktuell verschiedene Ministerien befasst. Diese stimmen sich untereinander ab und erarbeiten einen Entwurf, der im Kabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird
Mit dem Sprachnachweis sind aktuell verschiedene Ministerien befasst. Diese stimmen sich untereinander ab und erarbeiten einen Entwurf, der im Kabinett beschlossen und dann dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird
Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details.
Wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis.
Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren:
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Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.