Josip Juratovic MdB
Josip Juratovic
SPD
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Frage von Alma M. •

Braucht mein Ehemann die Sprachkenntnisse A1 um in Deutschland zu arbeiten, trotz meines Hochschulabschluss Lehramt am Gymnasium?

Sehr geehrter Herr Josip Juratovic,

vor zwei Monaten ist mein Freund aus Montenegro nach Deutschland geflogen und vor einer Woche haben wir geheiratet. Nun will er anfangen zu arbeiten und meine Frage ist, ob er Sprachkenntnisse A1 im Deutschen benötigt, um arbeiten zu dürfen. In einer Frage, welche Sie am 02.08.2022 beantwortet haben, sagten Sie, dass der Sprachnachweis nicht nötig ist, "bei erkennbar geringem Integrationsbedarf der Ehepartner (z.B. Ehepartner mit Hochschulabschluss)". Ich habe einen Hochschulabschluss Lehramt an Gymnasien für Germanistik sowie Geschichte und arbeite derzeit als Lehrerin an einer IGS. Bedeutet dies, dass mein Ehemann nun keine A1 Sprachkenntnisse nachweisen muss?

Vielen dank im Voraus!

Josip Juratovic MdB
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau M.,

wer in Deutschland leben und arbeiten möchte, benötigt ein gültiges Visum, dazu gehört auch der Sprachnachweis. 

Es gibt jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen, die übersichtlich dargestellt hier zu finden sind:

https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/MigrationAufenthalt/Ehegattennachzug/ehegattennachzug.pdf?__blob=publicationFile&v=9. Ob in Ihrem speziellen Fall die Härtefallregelung greift, kann ich nicht einschätzen. Dazu fehlen mir genauere Details. 

Hier können Sie für weitere Rückfragen die für Sie zuständigen Behörden kontaktieren: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Behoerden/.

Mit freundlichen Grüßen

Josip Juratovic

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