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Kathrin Henneberger im Bundestag
Antwort 20.12.2022 von Kathrin Henneberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist. 

Portrait von Julia Klöckner
Antwort 02.12.2022 von Julia Klöckner CDU

Ich kann Ihre Frustration durch die aktuell sehr angespannte Lage nachempfinden, möchte aber darauf hinweisen, dass ich keinesfalls die Auszahlung der Energiepauschale an Rentner kritisiere.

Portrait von Thorsten Frei
Antwort 06.11.2022 von Thorsten Frei CDU

die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat und im Inland wohnt.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort 07.11.2022 von Dirk Wiese SPD

Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.

Frontales Foto von Verena Hubertz
Antwort 02.02.2023 von Verena Hubertz SPD

Die Energiepauschale ist eine Pauschale speziell für Berufstätige. Für alle Menschen inkl. Vorruheständler wirken v.a. die geltenden Energiepreisbremsen.

Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort 01.11.2022 von Martin Bachhuber CSU

Das Vorruhestandsgeld ist in der Regel ein Arbeitslohn aus einer „früheren Dienstleistung“ (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr 2 EStG) und damit kein Arbeitslohn aus einer aktiven Beschäftigung.