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Grundsätzlich darf die Energiepauschale NUR einmal pro Person ausgezahlt werden – die Finanzämter „wachen“ mit Hilfe der Steuererklärung jeder Person darüber, dass das auch tatsächlich so geschieht bzw. über den Steuerbescheid „verrechnet“ wird
Ich teile Ihre Einschätzung, dass unser Rentensystem in den kommenden Jahren an seine Grenzen stoßen wird. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der demographische Wandel sorgt kontinuierlich dafür, dass immer weniger Steuerzahler für immer mehr Rentner einzahlen.
Leider liegt das an der Festsetzung, dass die Energiepreispauschale an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist.
Ich kann Ihre Frustration durch die aktuell sehr angespannte Lage nachempfinden, möchte aber darauf hinweisen, dass ich keinesfalls die Auszahlung der Energiepauschale an Rentner kritisiere.
die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat und im Inland wohnt.
Die Energiepreispauschale für Rentner:innen aus dem dritten Entlastungspaket erhalten alle, die zum Stichtag am 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung für Landwirte haben.