Antwort 17.10.2022 von Bärbel Bas SPD
Was ihre konkrete Frage betrifft, so werden Sie als Versorgungsempfänger der KVWL nicht zur Empfängergruppe der Einmalzahlung durch den Bund gehören, da eine solche Zahlung an Sie aus kompetenzrechtlichen Gründen nicht möglich ist