
  Antwort ausstehend von Karl Lauterbach   SPD


Bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ging es darum, besonders gefährdete Menschen zu schützen und die Gesundheitsversorgung aufrechtzuerhalten.



Die Testung erfolgt nach Einreise aus einem Virusvariantengebiet auf Anforderung der zuständigen Behörden.
