Antwort 04.08.2022 von Bernd Westphal SPD
Zuerst möchte ich Ihnen versichern, dass die Pathogenese von eventuellen Impfschäden durchgehend evaluiert wird.
Zuerst möchte ich Ihnen versichern, dass die Pathogenese von eventuellen Impfschäden durchgehend evaluiert wird.
für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts. Wer durch eine öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erleidet, erhält auf Antrag Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz. was in § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ausdrücklich geregelt ist.
Ihre Frage ist sehr grundsätzlich gehalten, obwohl dahinter offensichtlich eine persönliche Betroffenheit mit einer konkreten Problemstellung steht. Für die Offenlegung Ihrer persönlichen Umstände eignet sich diese Plattform naturgemäß nicht.