Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Nein, für den eingespeisten Strom aus einem Notstromspeicher müssen keine Netzgebühren an den Energieversorger gezahlt werden. Die Netzentgeltbefreiung für Stromspeicher haben wir im Bundestag bis 2029 verlängert.
Wir können eine Energieversorgung aufbauen, die sauber und sicher ist, Kriegstreibern nicht in die Hände spielt, und Kostenexplosionen wie 2022 vermeidet.
Das GEG ist ein entscheidender Schritt in Richtung Klimaneutralität. Gleichzeitig war es sinnvoll, Kritik an einzelnen Vorhaben ernst zu nehmen.