Frage von Gabriele G. • 09.07.2024

Antwort von Alexander Radwan CSU • 10.07.2024
Sehr geehrte Frau G.,
Sehr geehrte Frau G.,
Die Anbindehaltung von Tieren – ob Esel, Ziege, Rind etc. – wird grundsätzlich verboten.
Die Regierungskoalition hatte sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine umfangreiche Novelle des Tierschutzgesetzes geeinigt, damit wir dem im Grundgesetz verankerten Ziel des Tierschutzes auch weiterhin gerecht werden können.
Ihre Sorge bezüglich der Anbindehaltung, der Verstümmelung ohne Betäubung und der Langstreckentransporte teilen wir.
Sehr geehrte Frau D.,