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Sehr geehrter Herr E. H. (AfD),
(...) zunächst vorweg: Automatisch setzt nach der Bundestagswahl keinerlei Regelung ein. Sie beziehen sich auf die SPD-Forderung, Einschränkungen des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte von syrischen Flüchtlingen wieder aufzuheben, die bis März 2018 gelten. Diese Forderung wird von mir geteilt, da ich der Meinung bin, dass kein Kind ohne Eltern alleine in einem Kriegsgebiet zurückgelassen werden darf. (...)
(...) Nicht die Widereinsetzung des Familiennachzugs ist fragwürdig, sondern aus meiner und der Sicht meiner Partei dessen inhumane Aussetzung. Wenn man aufrechnen will, dann muss in die Rechnung miteinbezogen werden, dass die deutsche Wirtschaft bisher an der Schaffung von Fluchtgründen durch Waffenexporte, Ressourcenraubbau und die Zerstörung der Lebensgrundlage vieler Menschen durch den Klimawandel kräftig verdient hat. (...)
Sehr geehrte Frau L.,