Antwort 19.12.2023 von Hubertus Heil SPD
Für Ihre Rente ändert sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts: Laufende Ausgaben sind nicht betroffen.
Für Ihre Rente ändert sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nichts: Laufende Ausgaben sind nicht betroffen.
Einsparungen bezüglich der Rente stehen auch angesichts der aktuellen Haushaltslage nicht zur Debatte.
Die Rentenerhöhung in 2024 könnte auch höher ausfallen. Für die Rentenhöhe ist die Lohnentwicklung maßgeblich. Wir stehen für eine starke gesetzliche Rente.
Steigende Löhne bedeuten allerdings auch steigende Renten, denn die gesetzlichen Renten sind an die Lohnentwicklung gekoppelt.
ich bin sehr dafür, dass alle Rentnerinnen und Rentner in einem ersten Schritt eine außerordentliche Rentenerhöhung von zehn Prozent erhalten, um die hohe Inflation auszugleichen. Dieser Ausgleich sollte mindestens 250 Euro betragen.