
  Antwort ausstehend von Stephan Mayer   CSU


(...) Der inzwischen ausverhandelte und zur Unterzeichnung vorliegende Globale Migrationspakt ist rechtlich nicht bindend und damit kein völkerrechtlicher Vertrag im Sinne von Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz. Nationale Hoheitsrechte werden durch den Globalen Migrationspakt weder eingeschränkt noch übertragen. (...)


Es stimmt nicht, dass die ÖDP zu diesem Thema schweigt: In unserem Landtagswahlprogramm "132 gute Gründe...", das Sie auf unserer homepage finden und das Sie auch als Broschüre an unseren Infoständen und bei allen Wahlveranstaltungen erhalten könn

