Antwort 31.10.2024 von Christian Bernreiter CSU
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Für die Anspruchsvoraussetzungen und Regelungen zur Kostenfreiheit des Schulweges ist das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) zuständig.
Der Bund ist nicht bereit mehr als 1,5 Mrd zur Verfügung zu stellen. Das D-Ticket darf nicht auf Kosten d. Infrastruktur- und Angebotsausbaus finanziert werden.
Mobilität und preiswerter Strom - Wege dorthin
Rückkehrer wird es nur geben, wenn die Lebens-, Arbeits- und Wohnbedingungen stimmen. Dafür will die im Landtag kämpfen.