Die Aufarbeitung von Unrecht darf insbesondere dann nicht beim Tod der Beschuldigten Halt machen, wenn eine Verantwortlichkeit der hinter ihnen stehenden Organisation oder von weiteren noch Lebenden - auch bei der Aufarbeitung - im Raum steht.
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Antwort 20.09.2023 von Alexander Hold FREIE WÄHLER

Antwort ausstehend von Thomas Falk AfD
Antwort ausstehend von Lena Düpont CDU
Antwort 27.09.2023 von Takis Mehmet Ali SPD
Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.
Antwort 11.09.2023 von Kassem Taher Saleh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir teilen Ihre Sorge um die dramatische humanitäre Lage in Bergkarabach infolge der vereinbarungswidrigen Blockade des Latschin-Korridors durch Aserbaidschan.
Antwort 07.07.2024 von Zaklin Nastić BSW
Wir vom BSW treten unmissverständlich für eine andere Politik, die Diplomatie in den Mittelpunkt stellt und Unrecht unabhängig von eigenen Interessen benennt und bekämpft, ein.