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Die Umsetzung der Kinderrechte ist durch die aktuelle Rechtslage in Deutschland dementsprechend nicht hinreichend abgesichert: Es besteht ein erhebliches Umsetzungsdefizit hinsichtlich der Berücksichtigung der Interessen der Kinder sowie ihrer Förderung und Beteiligung, da die Rechte durch eine völkerrechtsfreundliche Auslegung oder Kombination von Verfassungsnormen erst kompliziert gewonnen werden müssen.
Wir teilen Ihre Sorge um die dramatische humanitäre Lage in Bergkarabach infolge der vereinbarungswidrigen Blockade des Latschin-Korridors durch Aserbaidschan.
Wir vom BSW treten unmissverständlich für eine andere Politik, die Diplomatie in den Mittelpunkt stellt und Unrecht unabhängig von eigenen Interessen benennt und bekämpft, ein.
Der Bundestag sowie auch der Bundeskanzler und die Bundesaußenministerin haben also in diesem Konflikt nicht geschwiegen, sondern sich für eine friedliche Lösung eingesetzt und humanitäre Hilfe geleistet.