Antwort 31.10.2020 von Ralph Brinkhaus CDU
(...) Grundrechte stehen schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen. Das Grundgesetz behandelt sie nicht als Objekt, sondern als Träger eigener Grundrechte. (...)
(...) Grundrechte stehen schon heute Kindern genauso zu wie Erwachsenen. Das Grundgesetz behandelt sie nicht als Objekt, sondern als Träger eigener Grundrechte. (...)
(...) Als CSU im Bundestag wollen wir die Kinderrechte stärken, ohne dabei das naturgegebene Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu beschränken. (...)
(...) Grundgesetzänderungen werden nicht im Bayerischen Landtag, sondern im Bundestag verhandelt. Deshalb werde ich darüber nicht abzustimmen haben. (...)
(...) Der Staat hat aber nicht nur die Verpflichtung, Kinder zu schützen, sondern auch zu fördern und zu beteiligen. (...)
(...) Die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz verlangt eine Grundgesetzänderung, die vom Deutschen Bundestag beschlossen werden muss. (...)