Antwort 12.02.2025 von Stefan Schwartze SPD
Der Deutsche Bundestag sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag beraten
Der Deutsche Bundestag sollte sich in der kommenden Wahlperiode mit den neuen Erkenntnissen und Einschätzungen der zuständigen Behörden zeitnah auseinandersetzen und einen entsprechenden Antrag beraten
Die Einstufung als „Verdachtsfall“ ist nicht gleichzusetzen mit den – nochmal höheren – Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an das Verbot einer politischen Partei stellt.
Ich sehe ein Verbotsverfahren bezüglich der AfD durch das Bundesverfassungsgericht kritisch.
Guten Tag, Herr R.,
Ich schicke gleich vorweg, dass ich zu diesem sehr wichtigen Thema zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende Position einnehme.