Das rechtliche Gut der freien Meinungsäußerung, auch im Rahmen der Versammlungsfreiheit, ist eine zentrale Errungenschaft unserer Demokratie. Jegliche Form von Gewaltausschreitungen sind hier allerdings nicht Teil davon.
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Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 18.01.2022 von Silke Launert CSU
Antwort 17.01.2022 von Olaf in der Beek FDP
Als Bundestagsabgeordneter bin ich grundsätzlich frei in meiner Entscheidung und nur meinem Gewissen verpflichtet. Das gilt selbstverständlich auch für eine mögliche Abstimmung über eine Impfpflicht.
Antwort ausstehend von Anne König CDU
Antwort 30.06.2022 von Helmut Kleebank SPD
Weshalb sollte dieser Artikel bei einer Abstimmung beispielweise über Patientenverfügungen oder zur Sterbehilfe Bestand haben aber bei dem Thema Impfpflicht nicht?
Antwort 14.07.2022 von Sylvia Lehmann SPD
Strafrechtlich gesehen sind Abgeordnete, die für eine Impfpflicht stimmen, nicht für einen durch eine Impfung verursachten Todesfall verantwortlich. Die Indemnität soll sicherstellen, dass Abgeordnete frei nach ihrem Gewissen handeln können und dass die Funktionsfähigkeit des Parlaments gewährleistet ist.
Antwort 14.01.2022 von Jürgen Trittin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Natürlich werden wir die Risiken der Impfung mit einbeziehen.